Arbeit-von-morgen-Gesetz ist in Kraft getreten |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.06.2020 |
Am 28.05.2020 wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24 das unter dem Kurztitel "Arbeit-von-morgen-Gesetz" bekannte „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung vom 20.05.2020“ veröffentlicht. Den Gesetzestext finden Sie hier.
Das Gesetz schafft u.a. diese Neuerungen:
Zuletzt geändert am: 02.07.2020 um 07:57
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.